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Satzungsänderungen: Informationen

1. März 2024

IHC_Satzung

Satzungsänderung

Satzungen sind nicht für die Ewigkeit geschrieben. Die letzte satzungsrelevante Änderung liegt nun bereits fast acht Jahre zurück. In dieser Zeit hat sich unser Verein weiterentwickelt und neue Herausforderungen sind entstanden.

Um sicherzustellen, dass unsere Satzung den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht, war es an der Zeit, eine sorgfältige Überprüfung vorzunehmen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Das Ergebnis liegt Ihnen in Form der Synopse vor, die Sie mit den Einladungsunterlagen erhalten haben.

§ 4 Mitgliedschaft

§ 4, Ziffer 1. Ausdrückliche Nennung von Männern, Frauen und Diversen

Warum? Die explizite Nennung von Geschlechtern und Diversität betont den Grundsatz der Gleichberechtigung. Sie signalisiert, dass alle Mitglieder des Vereins, unabhängig von Geschlecht oder geschlechtlicher Identität, die gleichen Rechte und Pflichten genießen. Damit wollen wir auch ein Signal für Offenheit und Toleranz senden.

Absenkung des Eintrittsalters auf 30

Warum? Mit unseren Startup-Programmen und dem IPP sprechen wir ja bereits gezielt den unternehmerischen Nachwuchs an – diesen wollen wir auch gern in unseren Club einbinden.

§ 4, Ziffer 6: Ausschluss von Mitgliedern

Warum die detaillierte Beschreibung von möglichen Ausschluss-Gründen?

a) Durch die genaue Festlegung der Ausschlussgründe in der Satzung werden klare Richtlinien für die Mitglieder geschaffen. Dies fördert ein gemeinsames Verständnis darüber, welche Verhaltensweisen nicht toleriert werden.

b) Für das Präsidium bedeutet es auch (Rechts-)Sicherheit: Im Falle eines Ausschlusses kann auf klare und vordefinierte Kriterien verwiesen werden, was mögliche rechtliche Auseinandersetzungen minimiert.

c) Ausschlussgründe dienen dem Schutz der Vereinsziele und -integrität. Durch klare Definitionen wird sichergestellt, dass Mitglieder, die das Vereinsziel gefährden oder gegen grundlegende Prinzipien verstoßen, ausgeschlossen werden können, um die Gemeinschaft zu schützen.

§ 5 Mögliche Senkung von Beitragsleistungen

Warum? Für die Erfüllung des Vereinszwecks sind die beschlossenen Mitgliedsbeiträge erforderlich. Die Coronazeit hat gezeigt, dass es in Ausnahmefällen möglich sein sollte, Beiträge zu stunden oder zu erlassen, wenn Mitglieder vorübergehend in finanzielle Notlage geraten.

§ 6 Neue Fassung der Satzungstext enthält Betonung der Ehrenamtlichkeit

Warum?

a) Die Betonung der Ehrenamtlichkeit unterstreicht den gemeinschaftlichen Charakter des Vereins. Nach innen und außen soll erkennbar sein, dass alle Ämter auf freiwilliger Basis ausgeführt werden, was den Gemeinschaftsgeist und die Solidarität stärken.

b) Die klare Aussage zur Ehrenamtlichkeit hilft, potenzielle Interessenkonflikte zu minimieren. Mitglieder, die Ämter übernehmen, tun dies aus Engagement für den Verein und nicht aufgrund finanzieller Vorteile, was die Integrität der Entscheidungsprozesse stärkt.

c) Es dient auch der Transparenz: Mitglieder haben das Recht zu wissen, dass diejenigen, die Ämter innehaben, dies aus Überzeugung und ohne finanzielle Interessen tun, was das Vertrauen in die Vereinsstrukturen stärkt.

d) Die Betonung der Freiwilligkeit betont die Unabhängigkeit und gemeinnützige Ausrichtung des Vereins.

§ 7 Mitgliederversammlung

Wie Sie vermutlich erkannt haben, beziehen sich viele Änderungen in diesem Paragrafen auf die rechtliche Absicherung einer hybriden oder virtuellen Mitgliederversammlung und die Möglichkeit, hierzu auch auf elektronischen Wegen, z.B. per Mail, einzuladen.

Dies betrifft vor allem Paragraf 7, Ziffer 2, 3,4,6 und auch Paragraf 8, Ziffer 5.

Warum? Damit wollen wir sicherstellen, dass eine solche „im Fall der Fälle“ möglich und rechtssicher ist. Wir wollen vorbereitet sein. Wie schnell so etwas wichtig werden kann, haben wir in der Coronazeit alle erlebt.

Eine hybride und gänzlich virtuelle Form ermöglicht es Mitgliedern, unabhängig von ihrem geografischen Standort oder anderen Einschränkungen an Versammlungen oder Präsidiumssitzungen (Paragraf 8, Ziffer 5) teilzunehmen. Das heißt aber keinesfalls, dass alle Versammlungen ab jetzt nur noch virtuell stattfinden sollen—das widerspräche ja dem eigentlichen Sinn des IHC, und bleibt ultima ratio.

§ 9 Geschäftsführung, Einstellung von Mitarbeitenden:

Warum? Die bisher schon geltende Praxis wird aufgenommen.

§ 11 Geschäftsjahr

Warum? Die bisher schon geltende Praxis wird aufgenommen.

§ 12 Inkrafttreten

Warum? Die bisher schon geltende Praxis wird aufgenommen.